VW-Aktionäre, die vor dem Landgericht Braunschweig auf Schadensersatz klagen, können sich auf ein Musterverfahren einstellen. Die 5. Zivilkammer hat dazu einen Vorlagebeschluss gemäß Paragraf 6 Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) erlassen (AZ 5 OH 62/16) und damit den ersten Schritt in Richtung Musterverfahren getan.